Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerMarion B. hat sich nie Gedanken wegen Knöllchen gemacht. Als Kosmetikvertreterin war sie stets viel mit dem Auto unterwegs und oft im Stress. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sie deshalb eine Menge Strafzettel bekommen: Wegen Parken im Halteverbot, auf Gehwegen, Radwegen oder in Einfahrten, in weniger als fünf Metern Abstand zur Kreuzung oder sogar auf Behindertenparkplätzen. Wenn Marion B. sehr in Eile war, hat sie sogar mehrere Knöllchen an nur einem Tag kassiert. Da solche Verwarnungsgelder nicht ins Flensburger Register eingetragen werden, sind sie harmlos, könnte man meinen. Umso mehr fiel Marion B. aus allen Wolken, als plötzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde!

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Bedenken gegen die Kraftfahreignung durch langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten vorliegen können. In dem Fall hatte ein Autofahrer in knapp sechs Jahren mindestens 151 Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begangen. Für die Frage, ob häufige Verkehrsverstöße im Bagatellbereich die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen, kommt es auf den Einzelfall an, meinten die Richter. Jedenfalls spreche das Verhalten für eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Keine Frage – mit einer MPU ist nicht zu spaßen. Ihr Führerschein ist in ernster Gefahr, auch wenn Sie sich nichts weiter haben zu Schulden kommen lassen als zu viele Parkverstöße. Lassen Sie sich daher rechtzeitig von einem versierten Verkehrsrechtsanwalt beraten, der Sie mit langjähriger Erfahrung begleitet.


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