Wer ein anderes Auto streift und nicht auf den Geschädigten wartet, sondern vielleicht nur ein Zettel mit seinen Kontaktdaten an die Windschutzscheibe pinnt, der begeht bereits Unfallflucht. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und dessen rechtliche Konsequenzen werden von Autofahrern stark unterschätzt. Denn es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und zusätzlich ein Fahrverbot oder gar der komplette Verlust der Fahrerlaubnis! Im günstigsten Fall kann der Betroffene noch mit einer Geldstrafe ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne Fahrverbot davonkommen. Doch wovon hängt die Strafe eigentlich ab?
Grundsätzlich werden für die Strafzumessung verschiedene Faktoren bewertet. Beispielsweise die Schwere der Schuld, Verletzungen der Unfallbeteiligten, Verhältnisse des Täters sowie der Sachschaden selbst. Und gerade letzterer ist eine spannende Angelegenheit … Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht nämlich erst bei einem bedeutenden Schaden. Aber was heißt das? Wie hoch darf der Schaden sein? Nun, die Gerichte haben dafür unterschiedliche Grenzwerte und Ansichten. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hat den Betrag gerade etwas angehoben und geht von einer Höhe von 1.300 Euro aus. Da dies aber keine starre Grenze ist, kommt es im Einzelfall sehr auf die anwaltliche Strategie und Argumentation an. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht wird versuchen, die Grenze nach oben zu drücken und ein Fahrverbot von seinem Mandanten abzuwenden.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wird Ihnen eine Unfallflucht zur Last gelegt,
sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und so schnell wie möglich einen
Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Nur mit der richtigen Strategie können schlimme Folgen
verhindert werden.
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