Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerRentner Walter K. hat einen Fragebogen der Polizei erhalten - er wird wegen Unfallflucht beschuldigt. In dem Fragebogen soll er auch Angaben zur Höhe seiner Rente machen. Das macht ihn zwar stutzig - dennoch gibt er sein Einkommen preis! Als er daraufhin einen Strafbefehl erhält, kommt Walter K. die Höhe des Tagesatzes - also die Geldstrafe, die er zahlen soll - sehr hoch vor. Erst jetzt erscheint er in meiner Kanzlei und bittet mich um Hilfe. Unabhängig von der Frage, ob er sich überhaupt etwas hat zu Schulden kommen ließ, hat er einen entscheidenden Fehler gemacht, indem er Angaben zur Höhe seiner Rente machte. Wieso?

Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, dann wird nicht ein runder Betrag ausgesprochen, sondern es wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen festgelegt. Für den Betroffenen ist daher die Höhe eines Tagessatzes entscheidend.

Berechnet wird der Tagessatz bei einer Geldstrafe nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Meist errechnet sich der Tagessatz aus dem monatlichen Nettoeinkommen, welches einfach durch 30 geteilt wird.

Aber zurück zum Fall von Walter K. Indem er seine Rentenhöhe verriet, musste sein Einkommen nicht erst ermittelt werden. Das wäre aber besser gewesen - gerade bei Rentnern! Denn wer keine Angaben macht, wird in der Regel deutlich „ärmer“ geschätzt!

birne artikel Tipp vom Anwalt für Verkehrsrecht: Wenn die Polizei Sie nach der Höhe Ihres Einkommens fragt, sollten Sie sofort hellhörig werden! Machen Sie keine Angaben zu Ihrer Rente oder anderen Einnahmen, damit Ihr Einkommen geschätzt wird. Oft ist das Ergebnis einer Schätzung insbesondere für Rentner günstiger, als wenn das tatsächliche Einkommen zu Grunde gelegt wird! Grundsätzlich gilt: Fragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht, ob es in Ihrem Fall Sinn macht, Angaben zu Ihren Einkünften zu machen oder nicht. So sind Sie stets auf der sicheren Seite!


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