Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie gestresste Staubsaugervertreterin Birgit Z. hat noch schnell etwas im Supermarkt eingekauft. Als sie auf dem Kunden-Parkplatz unvorsichtig rückwärts aus der Parkbucht ausparkt, kommt es zu einem Unfall. Sie kollidiert mit einem auf der Mittelgasse in Schrittgeschwindigkeit fahrenden Pkw. Dessen Fahrerin, Carla B. trifft kein Verschulden am Unfall auf dem Parkplatz. Der Fall scheint klar. Dennoch landet er vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken. Denn bei einem Unfall auf dem Parkplatz – und ist er noch so einfach – macht die Haftungsverteilung immer Schwierigkeiten! Wer haftet bei einem Parkplatz-Unfall wofür und vor allem: in welchem Umfang?

Soweit keine eindeutige Fehlreaktion eines Unfallbeteiligten vorliegt, wenden die Gerichte gerne eine Quotenverteilung von 50:50 an. Denn auf Kundenparkplätzen muss man ständig mit ein- und ausparkenden Autos rechnen. Deshalb muss jeder Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise auf einem Parkplatz so anpassen, dass er jederzeit anhalten kann. Kommt es auf dem Parkplatz dennoch zu einem Unfall, berücksichtigen Richter gerne die bloße Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs!

Das Landgericht Saarbrücken jedenfalls hatte im oben geschilderten Fall einfach eine Haftungsverteilung vorgenommen. Da aber der Sachverständige zur Vermeidbarkeit des Zusammenstoßes keine nützliche Aussage machen konnte, hob das Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz auf, sodass Birgit Z. zu 100 % für den Unfall auf dem Parkplatz haftete.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Leider zeigt die Praxis, dass das geschilderte Urteil nicht verallgemeinert werden kann. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung, ob sich Ihr Unfall exakt mit dem Urteilsfall deckt. In solchen Fällen kommt es daher maßgeblich darauf an, dass ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht Einsicht in die polizeiliche Unfallakte nimmt und dann die eigene Forderung zielführend formuliert. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Anwalts- und Verfahrenskosten.


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