Bisher wurde eine MPU - eine medizinisch-psychologische Untersuchung - für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur dann verlangt, wenn der Betroffene erstmalig die Promillegrenze von 1,6 Promille am Steuer überschritten hatte oder wiederholt alkoholisiert am Steuer erwischt wurde. Ein neues Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg sorgt nun für einen Umbruch dieser langjährigen Praxis: Die Führerscheinstelle verlangte bei einem Ersttäter bereits ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens! Aufgrund ähnlicher Gerichtsentscheidungen ist diese strenge Handhabung nun auch in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern üblich – zudem kenne ich bereits Fälle in Berlin. Wie es scheint, schließen sich die Führerscheinstellen aller Bundesländer nach und nach der Entscheidung aus Baden-Württemberg an …
Zukünftig werden also erheblich mehr Alkoholsünder ein positives Fahreignungsgutachten (MPU) vorlegen müssen. Diese Hürde ist bekanntlich nicht ganz einfach zu stemmen: Abgesehen von den damit verbundenen Kosten und sonstigen Unannehmlichkeiten hat der gefürchtete MPU-Test hohe Durchfallquoten! Wer künftig die Promillegrenze von 1,1 Promille am Steuer überschreitet, sollte sich daher rechtzeitig auf die MPU vorbereiten. Denn wer wertvolle Vorbereitungszeit verschenkt, für den kann sich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis noch weit über die Sperrfrist hinaus verzögern! Gerade der Nachweis der Alkoholabstinenz oder die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Therapie benötigt Zeit.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wer mit einem Wert über der Promillegrenze am Steuer erwischt wird, sollte unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Nur durch die Begleitung eines Experten, der sich individuell mit Ihrem Fall befasst, kann die drohende MPU-Begutachtung einigermaßen glimpflich über die Bühne gehen.
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