Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerWer unerwartet eine Anzeige wegen Nötigung im Briefkasten vorfindet, der steht erst einmal unter Schock. Oft fällt es schwer, den Vorwurf darin zu zuordnen. Und so ist nicht selten der erste Impuls, sofort bei der Polizei anzurufen, um die Sache telefonisch zu klären. In der Regel stecken hinter solchen Anzeigen wegen Nötigung andere Autofahrer, die sich beim Spurwechsel, beim Überholvorgang oder beim Abbiegen bedrängt gefühlt haben. Unterliegen Sie dem Gefühl, sich erklären und rechtfertigen zu müssen und rufen Sie schließlich spontan bei der Polizei an, geraten Sie in Teufels Küche! Denn die Polizei schreibt jedes Wort akribisch mit!

Es mag Ihnen zwar richtig erscheinen, zunächst mit der Polizei Kontakt aufzunehmen, um ein eventuelles Missverständnis schnell telefonisch aus der Welt zu schaffen. Aber bedenken Sie: Mit diesem Telefonat bekennen Sie sich schon automatisch zur Fahrereigenschaft! Je nachdem, was der Beamte Sie dann noch fragt und was Sie darauf antworten, gilt dieses Gespräch bereits als Schuldeingeständnis. Ihr Führerschein ist schon zu diesem Zeitpunkt in ernster Gefahr! Reagieren Sie deshalb bei einer Anzeige wegen Nötigung und jeglichen polizeilichen Schreiben niemals aus dem Bauch heraus. Ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate, der weiß, wie man richtig reagiert.

birne artikel Tipp vom Anwalt für Verkehrsrecht: Nötigung ist kein Kavaliersdelikt und die polizeiliche Vorladung beweist eindrucksvoll, dass bereits gegen Sie ermittelt wird. In dieser Situation sollten Sie jeden spontanen Kontakt zur Polizei meiden, damit Ihnen kein Strick daraus gedreht werden kann. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht überprüft, was Ihnen zur Last gelegt wird und entscheidet, wie weiter vorzugehen ist – ohne dass Sie belastet werden.


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