Wer glaubt, dass die gegnerische Versicherung nach einem eindeutig unverschuldeten Unfall in kürzester Zeit die Schadensregulierung vornimmt und die Kosten begleicht, der hat sich geschnitten! Obwohl die Regulierung von Unfallschäden für Auto-Haftpflichtversicherungen absolute Routine ist, heißt das nicht, dass die Fälle auch sofort erledigt werden. Die Rechtsprechung sagt einstimmig, dass dem Versicherer genügend Zeit eingeräumt werden muss, um den Schadenfall zu bearbeiten und die Schadensregulierung vorzumehme. Das ist die so genannte Prüffrist – und sie beträgt je nach Fall vier Wochen. Hinzu kommt, dass die Prüffrist erst durch den Zugang eines Anspruchsschreibens in Gang gesetzt wird.
Die Folge: Geschädigte Autofahrer, die die Prüffrist nicht beachten, haben im Falle einer Klage keinen Rechtsschutz! Die Prüffrist hat also direkte Auswirkungen auf die Kostenzusage durch den Rechtsschutzversicherer: Solange die gegnerische Versicherung vor sich hinprüfen darf, wird die Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren keine Kostenzusage erteilen. Es besteht nämlich das Risiko der Klageabweisung, weil sie zu „früh“ erhoben wurde. Die schleppende Regulierung ist für Betroffene, aber auch für uns Anwälte ein Ärgernis. Es darf vom Versicherer erwartet werden, alles Mögliche zu tun, um den Schaden abzuwickeln. Wenn ein Versicherer Wochen benötigt, um ein Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzuleiten, so darf dies nicht zulasten des Geschädigten gehen!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Eine schleppende Schadensregulierung liegt zumeist an der Prüffrist der Versicherungen. Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Anwalt für Verkehrsrecht noch keine Klage eingereicht hat, sprechen Sie ihn an! Das Abwarten hat einen triftigen Grund: Ihr Anwalt wartet das Okay vom Rechtsschutzversicherer ab, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben!
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