Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerZu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen oder den nötigen Abstand nicht eingehalten – in eine Radarfalle tappt man aus vielen Gründen. Gerade wenn der anschließende Bußgeldbescheid dann hohe Geldstrafen oder gar Punkte androht, denken viele Betroffene daran, den Bußgeldbescheid doch noch einmal von einem Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen. Denn Messfehler kommen bekanntlich vor. Seit Kurzem locken Internetseiten mit einem verführerischen Angebot: Man verspricht, bei Bußgeldbescheiden kostenlos und schnell weiterzuhelfen. Was bei einem regulären Anwalt für Verekehrsrecht angeblich mehrere hundert Euro kosten soll, sei hier völlig gratis. Ein tolles Angebot oder Bauernfängerei?

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Automobilclubs sehen solche Angebote äußerst kritisch. Warum? Zum einen, weil das Angebot nicht komplett kostenlos ist! Wer sich das Kleingedruckte durchliest, entdeckt mögliche Kosten. Kostenlos ist ein Verfahren nämlich nur, wenn der Betroffene vor Gericht freigesprochen wird und der Staat die Kosten trägt. Bei Bußgeldverfahren gehen die Kosten aber meist nicht zu Lasten des Staates, da sie in der Regel eingestellt werden – und kein Freispruch erfolgt. Damit zahlt der Empfänger des Bußgeldbescheides letztendlich die üblichen Kosten! Zum anderen ist es so, dass solche Anbieter auf Masse gehen. Doch gerade im Verkehrsrecht ist jeder Fall anders und sollte einzeln geprüft werden. Individuelle Beratung bleibt hier aus, komplizierte Fälle werden schlicht fallengelassen.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Neue Anbieter suggerieren, Bußgeldverfahren kostenlos abzuwickeln. Wer jedoch vor Gericht gegen Bußgeldbescheide, Punkte oder Fahrverbote vorgehen will, zahlt am Ende die üblichen Kosten. Holen Sie sich besser gleich Beratung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser prüft jeden Fall individuell und klärt von Anfang an transparent über Kosten auf!


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