Nach dem Blitzmarathon ist unter Umständen vor dem Bußgeldbescheid – und damit Zeit für eventuelle Fragen an den Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bei der letzten bundesweiten Radarfallen-Aktion im September – dem berühmt-berüchtigten Blitzmarathon – sind den Behörden wieder zahlreiche Autofahrer ins blitzende Netz gegangen. Auch wenn die überwachten Stellen vorher bereits bekannt waren, so kann es dennoch jedem passieren, dass man einen Moment unaufmerksam ist und ein paar Kilometer zu viel auf dem Tacho hat. Was also tun, wenn in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert? Gerade bei solchen Großaktionen, bei welchen auch private Firmen Messungen im Auftrag der Städte und Gemeinden durchführen, ist die Fehlerhäufigkeit groß. Es kommt zu Verwechslungen, Mess- und Bedienungsfehlern. Und so ergeht nicht jeder Bußgeldbescheid nach einem Blitzmarathon zu Recht.
Sofern Sie also Zweifel an der Messung haben oder Ihnen die Strafe unangemessen hoch erscheint, sollten Sie den Bußgeldbescheid unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen. Dabei sollten Sie zwingend die im Bußgeldbescheid angegebene Einspruchsfrist von nur zwei Wochen nach Zustellung beachten und zeitnah einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren! Wird nämlich die Frist verpasst, so gelten das Bußgeld und auch etwaige Punkte oder gar ein Fahrverbot als festgesetzt und rechtskräftig! Sofern Sie sich unsicher sind, fragen Sie also einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, was zu tun ist. Denn in der Regel empfiehlt es sich, vorsorglich schriftlich Einspruch einzulegen. Damit wahren Sie die Frist und der Einspruch kann später immer noch zurückgenommen werden.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Sie sind dem Blitzmarathon zum Opfer gefallen? Zögern Sie nicht und mailen Sie gleich ein Handyfoto des Bußgeldbescheids an mich: Blitzerpost@verkehrsrecht-24.com Es macht durchaus Sinn, den Bußgeldbescheid von einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt überprüfen zu lassen – schließlich geht es um Ihren Führerschein!
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