Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerAnnika S. hat beim Ausparken ein fremdes Auto gestreift. Eigentlich nur ein Kratzer. Natürlich weiß sie, dass sie nicht einfach so verschwinden darf – das wäre Fahrerflucht. Also wartet sie ein paar Minuten. Doch als der Fahrer des anderen Wagens nicht auftaucht, klemmt sie einen Zettel mit einer Entschuldigung und ihren Kontaktdaten an die Windschutzscheibe. Als Annika S. kurz darauf beschuldigt wird, Fahrerflucht begangen zu haben, fällt sie aus allen Wolken! Fahrerflucht ist schließlich ein Vergehen, das je nach Schwere Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Fahrverbot und Führerscheinentzug nach sich zieht!

Was viele nicht wissen: Wird ein anderes Auto beschädigt, genügt ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht! Es gibt nur zwei Möglichkeiten, sich nicht der Fahrerflucht schuldig zu machen: Entweder man wartet am Unfallort, bis der Fahrer des anderen Autos kommt oder man ruft die Polizei, die den Schaden aufnimmt und dann den Halter benachrichtigt. Gravierend und teuer sind übrigens auch die versicherungsrechtlichen Folgen: Im Falle der Fahrerflucht wird man von der eigenen Kfz-Haftpflicht, die den Schaden des Geschädigten zahlt, in Regress genommen! Auf dem eigenen Schaden bleibt man nach einer Fahrerflucht in der Regel selbst sitzen.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - also die Fahrerflucht - kann schwerwiegende Konsequenzen haben und den Führerschein in ernste Gefahr bringen! Hüten Sie sich vor dem Irrglauben, ein Zettel an der Windschutzscheibe genüge oder ein Kratzer sei nur eine Bagatelle! Für die meisten Richter ist bei einem Schaden ab 20 Euro schon die Bagatellgrenze überschritten! Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls am besten noch vor Ort an unsere kostenlose Unfall-Hotline 0331-74 000 111, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.


Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...