Vor kurzem veranstaltete die Polizei in Bayern einen Aktionstag zur Abstandsmessung. Denn Abstandsunterschreitungen sind neben Geschwindigkeitsüberschreitungen die am meisten geahndeten Ordnungswidrigkeiten! Es wurden zahlreiche Kontrollen durchgeführt und zudem eine neue digitale Messtechnik vorgestellt. Mittlerweile existieren eine ganze Reihe von Messverfahren zur Abstandskontrolle: Diverse Brückenmessverfahren, Video-Abstands-Messverfahren und Nachfahrsysteme. Außerdem beliebt bei den Beamten sind Abstandsschätzungen. Tatsächlich sind Für den Betroffenen ist ein Abstandsverstoß deshalb von so großer Bedeutung, weil für diese Ordnungswidrigkeit ganz schnell ein Fahrverbot verhängt werden kann.
Doch wieviel Abstand zum Vordermann muss man eigentlich einhalten? Gesetzlich geregelt ist dies für Pkw nicht. Die Straßenverkehrsordnung bestimmt lediglich, dass der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Als Faustregel gilt: Abstand = halber Tacho. Wer also mit 120 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, muss zum Vorausfahrenden einen Abstand von 60 m halten. Sollte dieser Abstand bei einer vorgenommenen Abstandsmessung um 30 % unterschritten werden, drohen wegen der Ordnungswidrigkeit schon Punkte und Fahrverbot!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht hat verschiedene Strategien zur Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, in welchen es um die Abstandsmessung geht. Neben technischen Messfehlern können auch Bewertungsfehler der Polizei eine Angriffsfläche bieten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist jedoch grundsätzlich die Einsicht in die Bußgeldakte. Verzichten Sie im Falle eines Abstandsverstoßes also keinesfalls auf einen spezialisierten Fachanwalt an Ihrer Seite.
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