Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Fall einer Radfahrerin 20.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Auto zugesprochen. Eine hohe Summe. Die Frau wurde von einem PKW angefahren. Neben schlimmen Prellungen wurde ihr Knie bei dem Unfall so gravierend verletzt, dass sie in mehreren Operationen ein künstliches Kniegelenk bekam. Der Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass ein Unfall mit Radfahrern ganz besonders heikel ist – ganz unabhängig von der Schuldfrage. Denn in der Regel werden die schwächeren Verkehrsteilnehmer – die Radfahrer – schneller verletzt als der Autofahrer. Zumeist ist der PKW-Fahrer mit schuld, selbst wenn der Radfahrer den Fehler gemacht und den Unfall verursacht hat.
Das Hauptproblem bei Unfällen mit Radfahrern liegt jedoch in der Tatsache, dass grundsätzlich gegen den PKW-Fahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird – ganz gleich, ob es nur um einen blauen Fleck oder einen Kratzer geht. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und der Führerschein ist in ernster Gefahr! Wie auch immer der Unfall abgelaufen ist und wer welche Verletzungen davonträgt, in jedem Fall sollten PKW-Fahrer sofort einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate ziehen. Ganz wichtig: Schweigen Sie am Unfallort und auch danach. Im Schock ausgesprochene Entschuldigungen gelten als Schuldeingeständnis mit entsprechender Konsequenz im anschließenden Strafverfahren.
Tipp vom Verkehrsrechtsanwalt: Leider erlebe ich es oft, dass sich Radfahrer, die in einen Unfall verwickelt wurden, unangemessen lange krankschreiben lassen. Aus Bagatellen werden plötzlich Krankengeschichten mit Arbeitsunfähigkeit, was drastische Auswirkungen auf das Strafverfahren hat. Riskieren Sie nicht Ihren Führerschein. Schweigen Sie und konsultieren Sie sofort einen Verkehrsrechtsanwalt.
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