Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerBei einem Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht in der Regel nur eine Geldbuße von 90 € nach sich. Ein qualifizierte Rotlichtverstoß hingegen bringt neben einer höheren Geldbuße auch ein Fahrverbot mit sich. Wird das Rotlicht nach mehr als einer Sekunde überfahren oder werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. In diesen Fällen liegt ein atypischer Rotlichtverstoß vor. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht findet für Sie heraus, um welchen Rotlichtverstoß es sich handelt und verwandelt unter Umständen ein drohendes Fahrverbot in eine Geldbuße!

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt dem Gericht, wodurch sich der Vorfall von anderen Rotlichtverstößen unterscheidet und begründet, warum ein Fahrverbot unangemessen ist. Ist zum Beispiel die Ampel für Abbieger mit der für den Geradeausverkehr verwechselt worden, ist das ein atypischer Rotlichtverstoß. Auch bei einem Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel wird oft nur ein Bußgeld verhängt. Beim Anhängen an den Vordermann handelt es sich oft um einen atypischen Fall. Auch in hier sieht das Gericht vom Fahrverbot ab. Genau das gleiche gilt für den so genannten Mitzieh-Effekt. Dieser liegt vor, wenn man selbst losfährt, weil der Fahrer auf der Nachbarspur startet, obwohl die eigene Ampel Rot zeigt. Ein Fahrverbot kommt in der Regel auch nicht in Betracht, wenn ein Fahrer bei Dauerrotlicht losfährt, weil er sich fälschlicherweise auf die Busspur verirrt hat. Denn diese Ampel kann nur vom Busfahrer umgeschaltet werden.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Oft wird ein Rotlichtverstoß nicht mit Fahrverbot sondern Geldbuße geahndet. Deshalb: Wenden Sie sich, wenn Sie rechtschutzversichert sind, bei Erhalt des Anhörungsbogens an einen qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Angaben zur Sache machen. Wer hier vorschnell ein Geständnis ablegt, hat gleich schlechte Karten.


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