Wussten Sie schon, dass die gegnerische Versicherung Sachverständigen- und Anwaltskosten komplett übernimmt, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden? Viele Betroffene fürchten sich zu Unrecht vor eventuell anfallenden Anwaltskosten zu ihren Lasten. Dabei spielt der Kostenaspekt eine viel größere Rolle, wenn sie nach langem hin und her mit der Versicherung dann doch einen Verkehrsrechtsanwalt mit einer Klage beauftragen müssen, nur weil die Regulierung durch Widersprüche und ungeschickte Formulierungen zum Streitfaktor wird. Wer einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt sofort nach dem Unfall hinzuzieht, fährt garantiert besser.
Der Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite übernimmt die Unfallabwicklung – und so muss es gar nicht erst zum Streit und zu unnötigen Kosten kommen! Denn es herrscht von Anfang an Waffengleichheit mit der spezialisierten Rechtsabteilung der Versicherung. Aber auch wer nicht ganz schuldlos an einem Unfall ist, braucht die Anwaltskosten nicht zu scheuen. Diese werden stets so aufgeteilt, wie der Unfall reguliert wird. Wenn Sie beispielsweise eine Teilschuld von 50 Prozent trifft, wird die Hälfte der Anwaltskosten übernommen. In jedem Fall ist daher eine KFZ-Rechtschutz-Versicherung eine gute Investition. Sie fängt sämtliche Kosten, auch Sachverständigen- und Anwaltskosten, ab, die mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Tipp vom Verkehrsrechtsanwalt: Auch im Bußgeld-Bereich hat die Versicherung einen großen Vorteil! Bei einem Bußgeld-Bescheid geht es ja nicht nur um das Bußgeld an sich. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens, die oft höher sind als das Bußgeld. Wer einfach zahlt, bleibt auf allen Kosten sitzen. Bei der anwaltlichen Vertretung übernimmt die Kfz-Rechtsschutz-Versicherung alle diese Kosten – bis auf das eigentliche Bußgeld natürlich.
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