Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie Tendenz, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen Führerscheine zunehmend überprüft, steigt drastisch. Das erlebe nicht nur ich in meiner täglichen anwaltlichen Praxis, sondern dies bestätigen auch schon die Gerichte – zuletzt das Amtsgericht Elmshorn. In dem Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle positiv auf Cannabis und Amphetamine getestet worden war. Er wurde verpflichtet, seine Führerscheindokumente persönlich oder per Einschreiben innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Verfügung der Behörde auszuhändigen.

Der Betroffene hatte jedoch seinen Führerschein verloren, weshalb die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung durchführen wollte! Mit anwaltlicher Hilfe bekam der Betroffene jedoch vor Gericht Recht: Eine Wohnungsdurchsuchung zur Auffindung des Führerscheins ist unzulässig, erklärte der Richter. Denn die Wohnung ist durch die Verfassung geschützt. So bedürfen Eingriffe nicht nur einer gesetzlichen Grundlage – vielmehr müssen Durchsuchungen auch verhältnismäßig sein! Nach einer Abwägung entschied das Gericht, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schwerer wiegt, als das Bedürfnis der Polizei, den Führerschein zu finden. Bei Verkehrskontrollen werden die Personalien des Fahrzeugführers ohnehin abgeglichen und der Entzug der Fahrerlaubnis wird festgestellt – mit oder ohne Führerschein in der Hand.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Dieser Fall zeigt wieder einmal eindrucksvoll, wie hilfreich die Vertretung durch einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt ist. Gerade in Situationen, in denen die Polizei übereifrig ans Werk geht, sollten Sie sich einem spezialisierten Anwalt anvertrauen und sich nicht alles gefallen lassen. Schließlich geht es um Ihr Recht!


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