Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist und den Unfallort einfach verlässt, ohne sich sofort beim Geschädigten oder der Polizei zu melden, den treffen harte Strafen: Es hagelt nicht einfach nur ein Bußgeld, sondern es droht sofort ein Strafverfahren! Je nach Fall können nicht nur hohe Geld- sondern sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, außerdem lässt sich ein Fahrverbot meist nur mit anwaltlicher Strategie verhindern. Ebenfalls der Unfallflucht schuldig gemacht hatte sich kürzlich ein junger Fahrer, der jedoch etwa 1 1/2 Stunden nach dem Unfall zurückkam und sich freiwillig bei der Polizei meldete.
Das Amtsgericht Bielefeld entschied, dass in einem solchen Fall besondere Umstände vorliegen, die ein Absehen von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen können! Der junge Mann durfte seinen Führerschein also behalten! Solche „Rückkehrerfälle“, also Situationen, in denen der Beschuldigte nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort an den Unfallort zurückkehrt oder sich nachträglich bei der Polizei meldet, können für den Betroffenen gut ausgehen. Denn die Gerichte sehen manchmal von der Entziehung der Fahrerlaubnis ab – meist dann, wenn der Betroffene von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten wird und gute Argumente für das Absehen von dieser Strafe bereithält.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht ist für Betroffene auch deshalb ein Problem, weil die Versicherungen – zu Unrecht – die Deckung des Schadens verweigern. Das bedeutet für Betroffene einen langwierigen Versicherungsstreit! Wenden Sie sich am besten zeitgleich an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der weiß, wie Sie in welcher Situation am sichersten reagieren sollten.
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