Beim letzten „Tag der Verkehrssicherheit“ drehte sich alles um den so genannten Sekundenschlaf. Ein wichtiges Thema, denn starke Müdigkeit beeinflusst die Leistungsfähigkeit bis hin zur Fahruntüchtigkeit und ist sogar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille oder Drogenkonsum vergleichbar! Im Falle eines Unfalls ist dann nicht nur der Führerschein in ernster Gefahr, es drohen darüber hinaus sogar strafrechtliche Konsequenzen mit hohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe! Müdigkeitssignale wie schwere Glieder, Gähnen, nachlassende Konzentration und schwere Augenlider sollte jeder Autofahrer daher nicht ignorieren!
Wer am Steuer ermüdet und trotzdem weiter fährt, der handelt unter Umständen grob fahrlässig. Neben den verkehrs- und strafrechtlichen Folgen gibt es dann auch massive Probleme mit der Versicherung. Zum einen kann der Versicherungsschutz komplett entfallen und zum anderen besteht die Möglichkeit des Rückgriffs der Kaskoversicherung auf den Unfallverursacher. Wenn der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wegen Sekundenschlafs im Raum steht, dann sollte unbedingt ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt werden. Denn in der Praxis gibt es bei diesem Thema gefährliche Stolperfallen und es ist kompliziert zu beweisen, dass es vor einem Unfall keine Anhaltspunkte für die Übermüdung gegeben hat.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Haben Sie bereits am Unfallort eine Aussage gemacht, dass Sie eingenickt sind? Keine Panik. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann unter Umständen die Unverwertbarkeit dieser Aussage feststellen lassen. Denn in den meisten Fällen hat die Polizei nicht über das Aussageverweigerungsrecht belehrt!
Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...