Grundsätzlich müssen Kraftfahrer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen die rechte Spur benutzen. In der Regel darf nur beim Überholen auf die mittlere oder linke Spur gewechselt werden. „Linksfahrer, die permanent und grundlos andere Verkehrsteilnehmer behindern, verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot und müssen, wenn sie der Polizei auffallen, mit einem Bußgeld rechnen!“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte vom TÜV Rheinland. Wer mit seinem Auto auf der linken Fahrspur unterwegs ist, ohne jemanden zu überholen, der muss 25 Euro Bußgeld zahlen. Wer dabei auch noch andere Fahrer behindert, für den werden sogar 80 Euro Strafe fällig.
Immerhin dürfen Autofahrer einigen Gerichtsurteilen zufolge durchgängig auf der Mittelspur fahren, wenn auf der rechten Fahrspur in größeren Abständen langsame Fahrzeuge wie Lastwagen unterwegs sind. In geschlossenen Ortschaften ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen das Rechtsfahrgebot auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Spuren für eine Richtung allerdings ganz aufgehoben. Autofahrer dürfen also – so die Straßenverkehrsordnung – den Fahrstreifen frei wählen und rechts auch schneller als links fahren, wenn sie die maximal erlaubte Geschwindigkeit nicht überschreiten. Ausgenommen davon sind allerdings innerstädtische Autobahnabschnitte, die mit dem blauen Autobahnverkehrszeichen gekennzeichnet sind.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Auch bei einem scheinbar simplen Bußgeldbescheid lohnt sich oft der Gang zu einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Warum? Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Bußgeldbescheide zu Unrecht ergangen! Lassen Sie die verhängte Strafe deshalb auf jeden Fall anwaltlich überprüfen und bedenken Sie, dass Sie nur eine sehr kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen haben!
Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...