Gerhard D. war an einem Sonntag mit dem Auto unterwegs, um seine Eltern zu besuchen. Auf einer kurvigen Landstraße fuhren zwei Radfahrer zwar hintereinander, aber ziemlich mittig auf der Fahrbahn. Gerhard D. fuhr zunächst am ersten Radfahrer vorbei und scherte knapp vor ihm wieder ein. Dasselbe wiederholte er dann bei dem nächsten Radler. Die beiden Radler ärgerten sich über das aus ihrer Sicht knappe Überholmanöver und schimpften dem Pkw hinterher. Eine Szene, die sich sicher oft ereignet und früher zumeist ohne Folgen blieb. Diesmal erhielt Gerhard D. jedoch eine Anzeige wegen Nötigung. In meiner Praxis erlebe ich, dass plötzlich immer mehr Anzeigen wegen Nötigung erstattet werden. Woher kommt das?
Seit kurzer Zeit ist es möglich, Anzeigen einfach online über das Internet zu erstatten! Das bedeutet, dass man für eine Strafanzeige nicht mehr in die nächste Wache kommen muss, sondern vom heimischen PC aus einfach drauflos schreiben kann. Meine Meinung: Ein Einfallstor für Querulanten! Jede kleine Meinungsverschiedenheit im Straßenverkehr kann nun auf unbedachtem Weg zu einer Anzeige wegen Nötigung führen – weshalb man selbst nach harmlosen Manövern mit einer Anzeige rechnen muss. Und dem Anzeigenerstatter wird zunächst geglaubt und ein Strafverfahren eingeleitet, ganz gleich, ob die Anzeige online oder auf dem üblichen Weg zustande kam.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Eine Anzeige wegen Nötigung darf man keinesfalls als Lappalie abtun, denn neben hohen Geldstrafen droht ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug! Nach einer Anzeige wegen Nötigung bzw. einer Vorladung sollte also unbedingt ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden, um schlimme Folgen zu verhindern.
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