Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerBei einigen Verkehrsvergehen wird man von der Polizei sofort angehalten. In der Regel werden die Beamten dann eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld aussprechen. In meiner Praxis erlebe ich es leider immer häufiger, dass gerade Rentner und unerfahrene Fahranfänger sich von den uniformierten Ordnungshütern leicht einschüchtern lassen und die Verwarnung sofort akzeptieren. Das Problem: Damit gestehen Sie Ihre Schuld indirekt ein - mit negativen Folgen für das eventuell folgende zivilrechtliche Verfahren und für jegliche Haftungsfragen! Gerade bei Verkehrsunfällen verschlechtern sich die Chancen erheblich, eigene Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Doch wie verhält man sich richtig? In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren. Die Polizei muss Ihnen gestatten, kurz mit einem Anwalt zu telefonieren - dieses Recht sollten Sie unbedingt geltend machen, bevor Sie eine Verwarnung aus grundloser Angst vor möglichen Folgen akzeptieren. Sie haben einen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung in dieser Ausnahmesituation. Denn Polizisten sind selten alleine und gelten als zuverlässige Zeugen - gegen Sie. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann Sie direkt telefonisch beraten – dann können Sie entscheiden, wie Sie sich weiter verhalten. Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier kann Ihr Anwalt die Ermittlungsakte einsehen und das weitere Vorgehen mit Ihnen planen.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Akzeptieren Sie eine Verwarnung nicht ohne weiteres! Denn dies gilt sofort als Schuldeingeständnis mit entsprechenden Folgen. Telefonieren Sie am besten noch vor Ort mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt - speichern Sie einfach die Nummer unserer kostenfreien Hotline 0800 / 726 92 58 für den Ernstfall in Ihrem Handy!


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