Die Zahl der Unfälle mit Radfahrern nimmt in den letzten Jahren stetig zu. Oft trägt der Autofahrer als stärkerer Verkehrsteilnehmer die Schuld – selbst wenn der Radler einen Fehler gemacht hat. Unfälle mit Radfahrern enden in der Praxis aber leider meist nicht mit einer Kostenerstattung für die Reparatur des Fahrrads. In der Regel sieht sich der Autofahrer direkt mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert! Denn die Polizei ermittelt sofort automatisch, auch wenn jemand nur einen Kratzer davongetragen hat. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg und sogar der Führerschein ist in Gefahr!
Deshalb gilt: Wer in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt wurde, sollte weder jetzt noch später sein Bedauern zum Ausdruck bringen, da dies direkt als Schuldeingeständnis gewertet wird – mit gravierenden Auswirkungen im sofort laufenden Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung des Radfahrers. In meiner Praxis häufen sich zudem die Fälle, in welchen sich geschädigte Radfahrer unangemessen lange krankschreiben lassen. Aus Bagatellunfällen werden plötzlich langwierige Krankheiten mit Arbeitsunfähigkeit. Auch dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren in Bezug auf die strafrechtliche Bewertung!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Im Straßenverkehr kann eine fahrlässige Körperverletzung bei Unfällen mit Radfahrern ganz schnell passieren und es wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet – mit schlimmen Folgen für den Autofahrer. Wenden Sie sich daher am besten von Anfang an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. In meiner beruflichen Praxis habe ich schon hunderte von Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung vertreten – die meisten konnte ich zur Einstellung des Verfahrens bringen.
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