Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie meisten Autofahrer wissen, dass auf deutschen Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt. Doch was heißt das genau? Richtgeschwindigkeit bedeutet, dass sich Autofahrer an diese Empfehlung halten können, es aber nicht müssen. Es darf also auch schneller gefahren werden. Natürlich gilt trotzdem der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Jetzt stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn man die empfohlene Richtgeschwindigkeit überschreitet und in einen Unfall verwickelt wird.

Hat der Raser automatisch ein Mitverschulden? Mitnichten! Denn wer keine Fahrfehler macht und sich trotz höherer Geschwindigkeit korrekt verhält, der hat keine Strafen zu befürchten. Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall nicht zwangsläufig dazu führt, dass der schnelle Fahrer als Schuldiger dasteht! Wenn der andere Fahrer einen bedeutenden und schweren Fahrfehler begangen und dadurch einen Unfall verursacht hat, dann entfällt jegliche Mithaftung des anderen Autofahrers, auch wenn er schneller war, als es die Richtgeschwindigkeit empfiehlt. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Unfall auch dann passiert wäre, wenn der Raser die 130 km/h eingehalten hätte.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Natürlich ist es in der Praxis kompliziert, diesen „Unabwendbarkeitsnachweis“ – den Beweis, dass es in jedem Falle zu einem Unfall gekommen wäre, auch wenn der Raser wie ein Idealfahrer gefahren wäre – zu belegen. Hier bedarf es unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der den Sachverhalt analysiert, die Akten einsieht und dann mit kompetenten Argumenten vor Gericht auftritt.


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