Es gibt viele gefährliche Baustellen auf Deutschlands Straßen. Der linke Fahrstreifen bei Autobahnbaustellen beträgt in der Regel nur 2 Meter – da sind Unfälle fast schon vorprogrammiert! Doch wer haftet für Schäden, wenn es in engen Baustellen zu Streifunfällen kommt? Einen solchen Fall hatte jüngst das OLG Oldenburg zu entscheiden. Ein LKW fuhr rechts, ein PKW-Fahrer überholte ihn auf dem linken Fahrstreifen, obwohl er schon vor dem Überholvorgang sah, dass der LKW seine Fahrspur nicht sauber einhielt. Während des Überholens kam es dann zur seitlichen Berührung. Der Schaden am PKW betrug satte 5.000 Euro.
Beide Fahrer beschuldigten jeweils den anderen, seine Fahrspur nicht eingehalten zu haben. Zeugen gab es keine. Das Gericht bestätigte zunächst, dass das Überholen in der Baustelle grundsätzlich erlaubt war. Der Überholende darf auch darauf vertrauen, dass der andere in seiner Spur bleibt. Auch die vorherige Fahrspurüberschreitung des LKW begründet keine höhere Sorgfaltspflicht des Überholers. Allerdings haben beide ein Beweisproblem. Der Autofahrer konnte nicht beweisen, dass der LKW während des Überholens seine Spur verlassen hat. Auch die Schwankung des LKW ist kein Indiz für ein Überfahren der Trennlinie. Und so entschieden die Richter, dass der Schaden zur Hälfte geteilt wird. Die Versicherung des LKW musste die Hälfte des PKW-Schadens übernehmen, die andere Schadenshälfte hatte der Autofahrer selbst zu tragen.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Lassen Sie Unfälle stets anwaltlich überprüfen, vor allem, wenn der Unfallgegner Ihnen allein die Schuld geben will. Kontaktieren Sie lieber sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Unfallsituation beurteilen und unberechtigte oder überzogene Schadenersatzansprüche von Ihnen fernhalten kann.
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