Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerIn meiner anwaltlichen Praxis begleite ich zahlreiche Verkehrsstrafverfahren. Manchmal geht es um Trunkenheitsfahren, um Anzeigen wegen Nötigung, Rotlichtverstöße oder Fahrerflucht. In einigen Fällen wird der Beschuldigte direkt von der Polizei angesprochen, in anderen Fällen ermitteln die Beamten aufgrund der Anzeige eines anderen. Doch eines haben all diese unterschiedlichen Fälle gemeinsam: Die Polizei versucht, mit dem vermeintlichen Täter zu sprechen, um den Sachverhalt aufzuklären. Und in ebenso vielen Fällen versucht der Beschuldigte, Erklärungen zu finden, obwohl er durch die Anwesenheit der Ordnungshüter unter starkem Stress steht und nicht klar denken kann.

Wer in einer solchen Situation Auskunft gibt, anstatt von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, der begeht einen schweren Fehler, der im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis kosten kann! Jede Aussage – und ist sie noch so vage – kann jetzt als Eingeständnis oder als Schutzbehauptung gewertet werden! Was viele nicht wissen: Von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, wird vom Richter nicht als Nachteil ausgelegt! Sie machen sich also nicht verdächtig, wenn Sie keine Angaben zum Sachverhalt machen. Im Gegenteil. Nach meiner Erfahrung bestehen die besten Chancen auf einen Freispruch, wenn der Beschuldigte sich nicht zur Sache äußert.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ganz gleich, was man Ihnen zur Last legt, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Denn gerade Angaben, wann etwas getrunken wurde oder wo man sich wann aufgehalten hat werden Ihnen schnell als Schuldeingeständnis oder Lüge ausgelegt! Bitten Sie am besten einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt um Hilfe – speichern Sie die Nummer unserer kostenfreien Hotline 0800 / 726 92 58 einfach für den Ernstfall in Ihrem Handy!


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