Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDer hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat im August wochenlang das Sommerloch gefüllt. Er hat angeordnet, dass hessenweit Warnschilder vor stationären Radargeräten aufgestellt werden müssen. Sein Ziel ist dabei „Prävention statt Repression“. 700 solcher Schilder sollten im Laufe des Monats August in Hessen aufgestellt werden. Das erste wurde dann auch sofort an der
A 5 in Höhe des Darmstädter Kreuzes errichtet, wo Raser direkt hinter einer Autobahnbrücke an drei stationären Blitzanlagen in die Falle tappen.

Erwartungsgemäß waren die Kommunen von Anfang an wenig begeistert, schließlich sind Blitzer eine hervorragende Einnahmequelle! Die Stadt Frankfurt hat es sogar als widersinnig bezeichnet,  Gesetzesbrecher vor der Polizei zu warnen und widersetze sich der Anordnung des Ministers prompt! Tatsächlich haben bis heute nur elf Kommunen Warnschilder aufgestellt. Jeder fragt sich also, was eigentlich passiert, wenn Städte und Kommunen keine Schilder aufstellen? Wie der Radiosender FFH Anfang Dezember informiert, gibt es in Frankfurt nun die ersten Bußgeldklagen wegen fehlenden Radarwarnschildern. Zwei Autofahrer, die ohne Vorwarnung von einem festinstallierten Blitzer erwischt wurden, wollen das Bußgeld nicht bezahlen. Ihrer Meinung nach hätte ein Radarwarnschild vor dem Blitzer stehen müssen.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Blitzerpost ist ärgerlich und teuer. Nach meiner Erfahrung sind zudem 25 % aller Bußgeldbescheide zu Unrecht ergangen! Lassen Sie Bußgeldbescheide deshalb stets von einem erfahrenen Verkehrsanwalt überprüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung überhaupt korrekt war. Mailen Sie hierzu einfach ein Handyfoto des Bescheids an mich: 
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