Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerIn der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte mit vielen Köstlichkeiten und reichlich Alkohol. Autofahren ist nach dem Genuss von Glühwein, Grog oder Punsch jedoch sehr gefährlich, warnt der ADAC zu Recht. Wer bei einer Polizeikontrolle mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen! Bei alkoholtypischem Verhalten, beispielsweise Schlangenlinien-Fahren, Wanken oder Lallen, drohen diese Konsequenzen bereits ab 0,3 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als fahruntüchtig und muss mit einer hohen Geldstrafe und mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug rechnen. Für Radfahrer liegt die Promillegrenze übrigens bei 1,6 Promille.

Tatsache ist: Oft wird unterschätzt, dass die weihnachtlichen Getränke wegen des enthaltenen Zuckers und der Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen als beispielsweise ein kühles Bier. Der Promillespiegel steigt bei Glühwein und Grog deutlich stärker an. Die eigene Einschätzung, ob man nach einer Tasse Punsch noch fahrtüchtig ist, kann deshalb schnell täuschen. Zudem hängt die Alkoholbeeinflussung bei gleicher Trinkmenge von unterschiedlichen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf den Glühwein verzichten möchte, sollte laut ADAC am besten auf das Auto verzichten.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wird Ihnen der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt gemacht, gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Denn gerade Angaben, wann das letzte Glas getrunken wurde, bieten den Behörden die Möglichkeit, den Alkoholwert zurück zu berechnen. Auch sollten „freiwillige“ Koordinationstests verweigert werden. Solche Tests entlasten Sie nicht, sondern dienen dazu, Ihnen Ausfallerscheinungen anzulasten.


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