Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerAlkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und können überdies schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Nach Auskunft der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist Alkohol inzwischen eine der Hauptursachen für von Radfahrern verursachte Unfälle. Damit sind betrunkene Radfahrer nicht nur für sich selbst eine große Gefahr, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger. Weitgehend unbekannt ist zudem, dass auch Radfahrer schon bei geringen Alkoholmengen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen können!

Ab 0,3 Promille kann die Polizei von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgehen. Dann drohen bei Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und eine Geldstrafe. Die Grenze, ab der eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, ist bei Radfahrern 1,6 Promille. Sie müssen – selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte – also ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen. Falls man mehrfach erwischt wurde, kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen der Führerschein nach einer Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entzogen werden! Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert dann sechs Monate. Übrigens: Vor der Wiedererteilung wird auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet!

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wird Ihnen der Vorwurf der Trunkenheit gemacht, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich sofort an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt. Speichern Sie die Nummer unserer kostenfreien Hotline 0800 / 726 92 58 einfach in Ihrem Handy. So haben Sie die Nummer im Ernstfall sofort parat!


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