Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie blonde Yvonne M. wurde vor Gericht wegen ungenügenden Sicherheitsabstands zum Vordermann zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Der Richter am Amtsgericht identifizierte sie einfach pauschal anhand des Frontfotos der Videoüberwachungsanlage. Wenn man das Foto aber genauer betrachtete, dann war die abgebildete Person auf dem Foto aber kaum erkennbar: Die Kinnpartie wurde durch das Armaturenbrett und einen Teil vom Lenkrad verdeckt, die gesamte Augenpartie samt Augenbrauen war nicht identifizierbar, weil die Person eine riesige Sonnenbrille trug. Yvonne M. holte sich Unterstützung von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Und tatsächlich hob das Oberlandesgericht Bamberg das Urteil wieder auf.

Der Richter des Amtsgerichts hätte die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale ausdrücklich benennen und beschreiben müssen, mit denen er glaubte, Yvonne M. identifizieren zu können. Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen auch eindeutig zu überführen! Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch glaubt zu erkennen. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus. In einem solchen Fall muss der Richter sich also mit dem Foto intensiv und detailliert befassen.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Meine Erfahrung zeigt, dass sich bei unklaren Blitzerfotos eine Beschwerde lohnt! Der zuständige Amtsrichter muss dann nämlich eine sehr ausführliche Beschreibung der Bildqualität und vieler charakteristischer ldentifizierungsmerkmale verfassen. Das ist sehr aufwendig und kostet richtig viel Zeit. Ein großer Begründungsaufwand, der in der Praxis ungern von Amtsrichtern erbracht wird, führt nach meiner Erfahrung oft zur Aufhebung!


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