Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerEmma E. war mit ihrer kranken Katze auf dem Weg zum Tierarzt und wurde bei der Einfahrt in einen Ort mit 93 km/h geblitzt. Die Höchstgeschwindigkeit vor der Blitzer-Kreuzung betrug 60 km/h. Selbst nach Abzug der Messtoleranz war Emma E. immer noch 30 km/h zu schnell gewesen. Sie ahnte schon, was ihr bevorstand: Sie erhielt eine Geldbuße von 120 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Eine absolute Katastrophe für Emma E. Um ihren Führerschein zu retten, zog sie vor Gericht, da für sie das Fahrverbot den Verlust ihres Nebenjobs als Kurierfahrerin einer Apotheke bedeutete. Doch die Richter des Amtsgerichts Lüdinghausen in Nordrhein-Westphalen bestanden auf das Fahrverbot. Emma E. war eigentlich Rentnerin und aufgrund ihrer monatlichen Rente nicht auf die Einnahmen aus der Nebentätigkeit in Höhe von 400 Euro angewiesen. Der Job würde lediglich ihren Lebensstandard verbessern und nicht ihre Existenz sichern.

Wenn also durch ein Fahrverbot „nur“ der Nebenjob bedroht ist, muss das Gericht dies nicht berücksichtigen. Wenn das zusätzliche Einkommen aber nicht nur den Lebensstandard verbessert, sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen schlecht sind und das zusätzliche Einkommen gebraucht wird, stehen die Chancen gut, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Sprechen Sie daher im Vorfeld bereits mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie unterstützt und eine erfolgversprechende Strategie ausarbeitet.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Meine Erfahrung zeigt, dass Gerichte im Land Brandenburg in vergleichbaren Fällen sehr viel großzügiger urteilen und regelmäßig auf das Fahrverbot verzichten, sofern der Betroffene im Vorfeld nicht schon oft negativ aufgefallen ist. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema!


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