Alex K. fuhr auf einer Straße, die auf der rechten Seite einen eingezeichneten Radweg hatte und daneben einen Parkstreifen für die Anwohner. Als er rückwärts in eine Parklücke einfahren wollte und dafür notwendigerweise auf dem Radfahrerstreifen hielt, hörte er einen dumpfen Knall. Eine unaufmerksame Radfahrerin war ihm hinten rechts auf die Stoßstange aufgefahren und gestürzt. Alex K. lief sofort zu der Frau, um ihr auf die Beine zu helfen. Er bot ihr an, einen Krankenwagen oder die Polizei zu rufen, doch sie lehnte ab. Ihr ging es gut und es war nichts weiter passiert. Sie sagte, dass sie später noch mit einer Bekannten zum Arzt ginge.
Schon einen Tag später erhielt Alex K. eine Mitteilung von der Polizei samt Aufforderung zur Vernehmung, dass gegen ihn ermittelt und ihm der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen wird. Alex K. ist sprachlos. In der Unfallbeschreibung stand zudem, dass nach Aussagen der Radfahrerin der Unfall allein durch sein Anhalten verursacht wurde! Alex K. ist schockiert und weiß nicht, wie er sich nun verhalten soll. Tatsächlich ist es so, dass die Polizei grundsätzlich sofort wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, wenn jemand scheinbar bei einem Verkehrsunfall verletzt wird. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe und fünf Punkte in Flensburg.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Im Straßenverkehr kann eine fahrlässige Körperverletzung ganz schnell passieren und die Polizei muss sofort gegen Sie ermitteln. Lassen Sie sich gleich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, auch wenn auf den ersten Blick nichts passiert ist. Sie könnten zu einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt werden und setzen sich der Gefahr erheblicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus.
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