Vor kurzem berichtete der WDR, dass die Aggressivität im Straßenverkehr in Deutschland immer mehr zunimmt. Steigender beruflicher Stress und Zeitnot können dafür verantwortlich sein. Manche Autofahrer – so hat man den Eindruck – wollen alles, was sich ihnen in den Weg stellt, aus dem Weg räumen, um schneller von A nach B zu kommen. Aggressives Fahren kann aber natürlich auch verkehrsrechtliche Konsequenzen haben: Beleidigung, Nötigung mit Hupe oder Lichthupe, Bedrängen, Schneiden oder Rasen mit Gefährdung anderer können mit Fahrverboten und hohen Geldstrafen geahndet werden. Tatsächlich werden solche aggressiven Fahrer in der Praxis nur recht selten erwischt!
Wer sich von aggressiven Autofahrern provoziert fühle, sollte allerdings die Finger von Selbstjustiz lassen. Wird so ein Verkehrsrüpel selbst durch Ausbremsen, Lichthupen oder Beleidigen mit seinem rücksichtslosen Verhalten konfrontiert, führt das erfahrungsgemäß zu weiterem Ärger. Denn notorische Verkehrsrowdys haben in der Regel keine Skrupel, andere zuerst anzuzeigen und oft finden sie sogar Zeugen oder haben Beifahrer, die sich auf ihre Seite stellen. Während man selbst verbale Rache – also die Beschimpfung des Rasers oder das Zeigen des Stinkfingers – als nicht so schlimm ansieht, bestrafen die Richter solche Gesten jedoch schnell mit hohen Geldstrafen!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Sollten Sie wegen angeblichen Drängelns plötzlich von einem Ermittlungsverfahren wegen Nötigung betroffen sein, wenden Sie sich sofort an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie zum Vorwurf unbedingt schweigen, da Sie sich mit jeder Aussage – sogar nur zur Haltereigenschaft – selbst belasten würden!
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