Wer beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug streift und glaubt, dies sei nur ein Kavaliersdelikt ohne große Folgen, der irrt sich gewaltig: Hierfür gibt es nicht einfach ein Bußgeld, sondern es droht sofort ein Strafverfahren! Und die vorgesehenen Strafen sind drastisch. Je nach Fall können nicht nur Geld- sondern sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, außerdem sind auch ein Fahrverbot und sieben Punkte in Flensburg die vorgesehene Strafe. Aber wie lange muss man vor Ort auf den Fahrer warten, dessen Fahrzeug man gestreift hat, um sich nicht einer Unfallflucht strafbar zu machen?
Am besten sehr lange! In der Regel gelten 30 Minuten als absolutes Minimum. Wer verschwindet und sich erst später meldet, der hat sich bereits der Unfallflucht schuldig gemacht – mit allen Konsequenzen, entschieden die Richter am Landgericht Aurich. Übrigens reicht es auch nicht aus, einfach einen Zettel mit Namen und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu stecken, weil solche Nachrichten nicht unbedingt den Geschädigten erreichen. Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht ist für Betroffene auch deshalb ein Problem, weil die Versicherungen die Deckung des Schadens verweigern. Auch wenn der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschied, dass diese Praxis nicht gerechtfertigt ist, so ist sie leider nach wie vor üblich. Das bedeutet für Betroffene einen langwierigen Versicherungsstreit!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Bevor Sie einen Unfallort verlassen, sollten Sie in jedem Fall die Polizei anrufen und den Unfall melden. Machen Sie jedoch nur Angaben zur Person und sagen Sie nicht, dass Sie gefahren sind! Wenden Sie sich am besten zeitgleich an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der weiß, wie Sie in welcher Situation am sichersten reagieren sollten.
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