Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDas Flensburger Punktesystem wird im kommenden Jahr komplett reformiert. Besonders einschneidend ist dabei die Absenkung der Punktezahl, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Bisher war bei 18 Punkten Schluss, nun muss bereits bei 8 Punkten der Führerschein abgegeben werden! Bundesverkehrsminister Ramsauer rechnet dadurch mit jährlich etwa 500 Entzügen mehr! Vor allem die Übertragung der bestehenden Punkte in den neuen „Punktetacho“ bereitet Kopfschmerzen – es besteht die Gefahr, dass nach dem Inkrafttreten der Reform massenweise Führerscheine entzogen werden.

Ein zwar heftiges, aber das Problem gut veranschaulichendes Beispiel: Der Rentner Erwin L. hat
bereits 16 Punkte in Flensburg. Er hat einen Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung verursacht
(5 Punkte), eine Unfallflucht begangen (7 Punkte), eine rote Ampel überfahren (3 Punkte) und am Steuer mit dem Handy telefoniert (1 Punkt). Tatsächlich gibt es solche Fälle in der Praxis häufiger als man denkt. Erwin L.s Punkte werden nun im nächsten Jahr umgerechnet, weshalb er ganze 7 Punkte auf dem neuen Punktetacho haben wird. Rentner Erwin L. ist damit der Gefahr der Fahrerlaubnisentziehung viel näher als zuvor! Wird er noch einmal mit Handy am Steuer (1 Punkt) oder ohne Winterreifen (1 Punkt) erwischt, ist sein Führerschein weg – und damit auch seine Unabhängigkeit und Mobilität!

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Betreiben Sie „Punktemanagement“! Schon im Vorfeld der Reform gilt es, zusätzliche Punkte zu vermeiden und jetzt rechtzeitig gegen Bußgeldbescheide vorzugehen! Lassen Sie sich unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um bei einem aktuellen Verstoß keine neuen Punkte zu bekommen!


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