Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDas ist vielen Auto- und Motorradfahrern schon passiert: Ein Bußgeldbescheid flattert ins Haus. Ein großer Teil dieser Bußgeldbescheide wird von den Betroffenen zu Recht angezweifelt, weshalb sie sich an einen Anwalt wenden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich aber leider aus meiner Praxis, dass manche Anwälte bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid zu früh aufgeben. Denn sie kennen sich nicht mit den sog. Richtlinien der Bundesländer für die Geschwindigkeitsüberwachung aus! Hierbei handelt es sich um interne und in jedem Bundesland unterschiedliche Dienstanweisungen, wie Geschwindigkeitsmessungen im Einzelnen durchgeführt werden müssen, z. B. in Bezug auf Abstände oder Toleranzen.

In vielen Bußgeldverfahren stelle ich deshalb je nach Bundesland aus strategischen Gründen einen Beweisantrag, dass eine durchgeführte Geschwindigkeitsüberwachung nicht den aufgestellten Richtlinien des Bundeslandes entsprochen hat. Zudem bitte ich um Beiziehung der Akten bzw. der Richtlinien durch das Gericht. Fakt ist: Richter mögen Beweisanträge nicht besonders, da sie einen deutlich höheren Aufwand verursachen. Kürzlich war einem Gericht die betreffende Richtlinie selbst nicht bekannt! Der Richter scheute ganz offenbar den Aufwand der weiteren Verhandlung und stellte das Verfahren einfach ein. Mein Mandant war überglücklich.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Zwar sind Geschwindigkeitsmessungen, die nicht den entsprechenden Richtlinien entsprechen, nicht automatisch unverwertbar. Trotzdem können die Rechtsfolgen für den Kraftfahrer gemildert werden: Die Richtlinien sind für einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht eine gute Argumentationsgrundlage für das Absehen vom Fahrverbot oder für die Herabsetzung der Geldbuße.


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