David R. wurde geblitzt. Er fuhr mit seinem Motorrad auf einer Landstraße ganze 42 Stundenkilometer zu schnell. Der Bußgeldkatalog sieht bei solchen Verstößen eine Geldbuße von 160 Euro vor und einen Monat Fahrverbot. David R. ist geschockt, als er davon erfährt. Das Bußgeld könnte er noch aufbringen, doch das Fahrverbot würde ihnen sicher seinen Job kosten! Da die Polizeibeamten, die die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt haben, alles richtig gemacht hatte und an dem Vergehen also keine Zweifel bestand, machte es keinen Sinn, gegen die Messergebnisse vorzugehen. Dennoch gibt es bei Fällen wie dem von David R. eine andere Möglichkeit.
Von der Verhängung des Fahrverbots hat das Amtsgericht Sigmaringen ausnahmsweise abgesehen, nachdem klar war, dass das Fahrverbot für David R. eine Existenzgefährdung darstellen würde. Der junge Mann war fast ein Jahr lang arbeitslos gewesen und hatte erst vor einem Monat wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden – dort stand er noch am Anfang seiner sechsmonatigen Probezeit. Während seiner Probezeit durfte er keinen Urlaub nehmen und konnte das Fahrverbot somit nicht auf seinen Urlaub legen. Wenn David R. das Fahrverbot bekommen würde, hätte er die neue Arbeitsstelle sofort wieder verloren. Der Richter sah deshalb vom Fahrverbot ab und erhöhte stattdessen die Geldbuße auf 500 Euro.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ein Fahrverbot ist in vielen Fällen schlimmer als eine höhere Geldbuße. Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann das Gericht aber ausnahmsweise absehen, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot in seiner Existenz gefährdet ist. Hier muss natürlich gut argumentiert werden – vertrauen Sie sich deshalb nur einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht an.
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