Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerKaum hat die Saison begonnen, sind Motorradfahrer wieder im Visier der Ordnungshüter. Die Polizei Berlin hat am 15. April 2013 das Ergebnis ihrer Schwerpunktaktion „Überwachung motorisierter Zweiräder“ bekannt gegeben. Bei der Schwerpunktaktion vom 8. bis 14. April wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Abstände sowie das Verhalten bei Fahrstreifenwechseln und Überholmanövern gerichtet. Zivile Streifen- und Videofahrzeuge überwachten vor allem beliebte Ausflugsstrecken. Insgesamt wurden 3.617 motorisierte Zweiradfahrer überwacht, 443 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und 34 Strafverfahren eingeleitet.

Ein 31-jähriger Motorradfahrer wurde zum Beispiel auf einer 50 km/h-Strecke mit 96 km/h erwischt. Ihn erwarten nun neben einem saftigen Bußgeld ganze 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Tatsächlich sollten Betroffene Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen. Denn die Videofahrzeuge der Polizei messen nicht immer richtig! Einige Messgeräte sind nicht geeicht oder es liegen Bedienungsfehler der Polizeibeamten vor, die nämlich beim Nachfahren viermal zu bestimmten Zeitpunkten eine Zeit-/ Wegtaste betätigen müssen. Fehlerquellen gibt es leider viele!

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Die Polizei wird auch im weiteren Saisonverlauf ein besonderes Augenmerk auf die typischen Fehlverhaltensweisen von und gegenüber Motorrädern richten. Geblitzte Fahrer sollten daher ein Handyfoto vom Blitzerbescheid machen und dieses direkt an unseren digitalen Kummerkasten Blitzerpost@verkehrsrecht-24.com senden. Sie erhalten dann schnell und kostenlos eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch lohnt.


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