Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung eines Amtsrichters beanstandet, weil ein Blitzerfoto zu schlecht war. In dem Fall wurde ein Autofahrer beschuldigt, auf der Autobahn 51 km/h zu schnell gefahren zu sein. Das Amtsgericht hat ihn zu einer Geldbuße in Höhe von 480 Euro sowie zu einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Richter meinte, den Fahrer auf dem unscharfen Bild erkannt zu haben. Der Autofahrer legte Widerspruch ein, denn er bestritt von Anfang an, die Person auf dem Blitzerfoto zu sein.

Das Oberlandesgericht rügte den Amtsrichter. Zwar darf ein Bußgeldrichter auf die ausführliche Darstellung der Identifikationsmerkmale verzichten, wenn das Foto einwandfrei und der Fahrer für jeden klar erkennbar ist. Das vorliegende Blitzerfoto war aber derart schlecht, dass die Gesichtszüge unscharf, die Konturen von Augen, Nase und Mund nicht erkennbar und sogar die Stirnpartie und der Haaransatz durch den Rückspiegel völlig verdeckt waren! In einem solchen Fall muss der Richter sich mit dem Foto detailliert und ausführlich auseinander setzen. Er hätte Ausführungen zur Bildqualität machen sowie die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale der abgelichteten Person, die für seine Überzeugungsbildung bestimmend waren, benennen und beschreiben müssen. Diese Unterlassung führte deshalb zur Aufhebung des Urteils.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Bei schlechten Blitzerfotos lohnt sich die Beschwerde. Die Folge ist, dass der Richter eine sehr ausführliche Beschreibung der Bildqualität und vieler charakteristischer ldentifizierungsmerkmale verfassen muss. Das ist sehr aufwendig. Ein großer Begründungsaufwand, der in der Praxis häufig von Amtsrichtern gar nicht erbracht wird, führt nach meiner Erfahrung nicht selten zur Aufhebung!


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