Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie junge Fahranfängerin Kati L. steht an einer roten Ampel. Plötzlich spürt sie einen Stoß und sieht im Rückspiegel, dass die forsche Frisörin Nadine R. aufgefahren ist. Die Sache ist eigentlich klar: Kati hat keine Schuld. Trotzdem ist Kati L. ganz aufgeregt und die beiden Frauen rufen die Polizei, um den Schaden aufzunehmen. Über die routinierte Hilfe der Beamten ist Kati L. zunächst dankbar und auch für die Empfehlung des Polizisten, einfach den Zentralruf der Autoversicherer zur Regulierung des Schadens anzurufen. Dass Kati um den Schadenersatz geprellt werden könnte, kommt ihr nicht in den Sinn.

Denn der Zentralruf verbindet Kati direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, der sich sofort um alles kümmert: Ohne Anwalt und Sachverständigen sei der Schaden schneller abgewickelt – macht man ihr weis. Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, hat Kati aber das Recht, zur Schadenregulierung auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt und ab 750 Euro Schadenhöhe auch einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Nur so ist gewährleistet, dass auch tatsächlich 100 % Ihres Schadens erstattet werden! Durch den Verzicht auf einen freien Sachverständigen und einen Rechtsanwalt wollen Versicherer den Schaden klein halten – natürlich zu Lasten des Geschädigten! In einem bei ZDF Frontal21 geschilderten Fall war der Unterschied zwischen dem Gutachter der Versicherung und dem durch einen Anwalt ermittelten Schaden beträchtlich!

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Vertrauen Sie nur dem eigenen Anwalt. Er wird nämlich in Ihrem Interesse prüfen, welche Ansprüche auf Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder auf Erstattung von Mietwagenkosten Ihnen zustehen und er wird die komplette Schadenabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung übernehmen.


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