Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDas Amtsgericht Aachen hat in einem wegweisenden Urteil eine Autofahrerin freigesprochen, die in eine Radarfalle geraten war. Die Frau war außerhalb einer geschlossenen Ortschaft angeblich um 48 km/h zu schnell unterwegs und ihr drohten deshalb ein Bußgeld von 170 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat! Ihre Geschwindigkeit wurde allerdings mit dem umstrittenen Lasergerät  Poliscan-Speed gemessen. Die Richter sprachen die Autofahrerin frei, weil ihre Geschwindigkeit damit nicht eindeutig belegt werden konnte. Das Messgerät Poliscan-Speed ist kein standardisiertes Messverfahren, erklärten die Richter nach einem Gutachten, weil eine Überprüfung von konkreten Messwerten nicht möglich ist. Abweichungen von bis zu 15 % zu dem auf dem Blitzerfoto angezeigten Wert sind möglich!

Erschreckend: Aufgrund von Messungen mit  dem Poliscan-Speed werden bundesweit jährlich tausende Fahrverbote verhängt, die gravierende berufliche Folgen für die Betroffenen haben. Bereits ein einmonatiges Fahrverbot kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Für alle Betroffenen dieser Messanlage gilt daher: Gleich nach Erhalt des Anhörungsschreibens muss ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden, der hier erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten hat und die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch bewirken kann. Er wird nämlich die Messungenauigkeiten der Messmethode Poliscan-Speed vortragen und durch geeignete Beweisanträge ergänzen.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Auch Betroffene anderer Messgeräte sollten sich unbedingt an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden. Denn andere Gerichte haben bereits das Messverfahren „ESO 3.0“ als unverwertbar beurteilt, sodass auch hier bei Geschwindigkeitsverstößen sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.


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