Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerKeine Frage: Wer eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten findet, ist zuerst einmal geschockt. Doch wer sich von dem Schreiben einschüchtern lässt und sofort darauf reagiert, der läuft Gefahr, durch indirekte Eingeständnisse zur Fahrereigenschaft den Führerschein zu riskieren! Denn jede Kontaktaufnahme mit den Behörden wird schriftlich festgehalten und als potenzielles Schuldeingeständnis gewertet – auch wenn man nur nachfragen möchte, was einem eigentlich vorgeworfen wird.

Fakt ist: Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei nach Erhalt einer Vorladung gibt es nicht! Die weit verbreitete aber falsche Vermutung, man müsse sich bei der Polizei melden, wird durch die Vorladung eher untermauert, da sie keinen Hinweis dazu enthält, dass es keine Verpflichtung zum Erscheinen gibt. Ein Beschuldigter im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sollte daher keinesfalls einer Vorladung der Polizei – zumindest nicht ohne vorherige Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht – nachkommen und auch keine Aussage zur Sache machen, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

birne artikel Der Rat vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Reagieren Sie auf eine polizeiliche Vorladung nie selbst und nie ohne anwaltlichen Beistand. Meine Empfehlung ist aber, dass man mit einem Anwalt gemeinsam zur Polizei gehen sollte. Dort wird Ihr Verteidiger die Fragen der Polizei filtern und Ihnen das Okay für die Beantwortung bestimmter Fragen geben. Die gemeinsame Vernehmung hat zudem den Vorteil, dass man sofort erfährt, was die Polizei überhaupt in den Händen hat – das erspart wochenlange Sorgen! Nur mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es möglich, eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln und den Führerschein nicht in Gefahr zu bringen.


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