Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerIm Frühling wird der Schaden sichtbar: Durch den Frost haben zahlreiche Straßen tiefe Schlaglöcher bekommen, die in der Regel nicht sofort ausgebessert werden. Wer eines der schlimmeren Schlaglöcher erwischt, kann einen gravierenden Schaden an seinem Fahrzeug davontragen. In den meisten Fällen stellt sich dann die Frage, wer eigentlich für den Schaden aufkommt - schließlich hat die Gemeinde die Pflicht zur Verkehrssicherung! In einem neueren Urteil des Landgerichts Rostock muss die Gemeinde haften, wenn es ihr bekannt war, dass es erhebliche Straßenschäden durch Schlaglöcher gibt.

In dem Fall war ein Autofahrer nachts bei starkem Regen durch ein 12 cm tiefes und einen Meter langes Schlagloch gefahren, das schlecht erkennbar war, weil es mit Wasser gefüllt war. Sein Auto setzte auf und wurde stark beschädigt. Bereits einige Tage zuvor hatte die Gemeinde bei einer Begehung das Schlagloch bemerkt und dent Bauhof beauftragt, den Schaden zu beheben. Die Richter erklärten aber, dass die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt hat, denn sie hätte ausreichende Kapazitäten zur sofortigen Behebung bereitstellen oder den Bereich absperren müssen. Ähnlich urteilten kürzlich auch die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg gegen eine Gemeinde, die lediglich Warnschilder aufgestellt hatte. Denn sie hat ihre Verkehrssicherungspflicht wegen der unzureichenden Sicherung der Schlaglöcher verletzt, da eine sofortige Sperrung notwendig gewesen wäre.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Bei Schäden durch Schlaglöcher ist der Autofahrer nicht immer der Dumme! Wenden Sie sich im Schadenfall gleich an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, der die aktuelle Rechtsprechung kennt und Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegen Städte und Gemeinden kompetent zur Seite steht.


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