Karl K. war einen Moment unaufmerksam. Es blitzt. Die rote Ampel hat er übersehen. Ein paar Wochen später flattert ein Anhörungsbogen ins Haus, der den Verkehrsverstoß erläutert. Wie üblich befindet sich auf dem Anhörungsbogen auch ein Foto vom Fahrer und dem Auto. Zudem listet der Anhörungsbogen die Folgen des Verkehrsverstoßes auf: Geldbuße, Fahrverbot, Strafpunkte. Karl K. könnte jetzt auf dem Anhörungsbogen angeben, ob er die Verkehrsordnungswidrigkeit zugibt oder ob ein anderer gefahren ist. Bevor er etwas ankreuzt, macht Karl K. das Richtige: Er ruft bei einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht an.
Tatsächlich empfiehlt es sich, einen Anhörungsbogen nicht voreilig auszufüllen und stattdessen vom Schweigerecht Gebrauch zu machen! Denn kein Betroffener muss sich selbst belasten und so zu seiner Bestrafung beitragen. Dieses Schweigen darf niemandem zum Nachteil ausgelegt werden. Im Übrigen gibt es keine Pflicht, einen Anhörungsbogen überhaupt zurückzusenden! Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt wird in einem solchen Fall zunächst Akteneinsicht nehmen. Insbesondere bei Rotlichtverstößen reicht die Qualität der Blitzer-Fotos oft nicht für eine Verurteilung im Bußgeldverfahren aus.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Im Hinblick auf die kurze Verjährung von nur drei Monaten bis zum Erlass eines Bußgeldbescheids ist es ratsam, auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Identität des Fahrers und zum Rotlichtverstoß zu machen. Ich rate deshalb, Anhörungsbögen überhaupt nicht auszufüllen sondern durch Anwaltsschriftsätze zu ersetzen, die der Behörde die Information liefert, die sie aus meiner Sicht zu interessieren hat. Falls Sie einen Anhörungsbogen erhalten, stehe ich für eine kostenlose telefonische Erstinformation zur Verfügung.
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