Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerWer alkoholisiert Auto fährt, haftet bei einem Unfall nicht zwangsläufig ganz alleine, entschieden die Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart. In dem Fall kollidierten zwei Fahrzeuge frontal, wobei der eine Fahrer mit 1,49 Promille stark alkoholisiert und der andere aus unerklärlichen Gründen auf der Mittellinie gefahren war. Bei dem Unfall kam es zu erheblichen Blechschäden und Körperverletzungen. In der Regel haftet ein alkoholisierter Fahrer vollumfänglich, doch in diesem Fall klagte der Alkoholsünder erfolgreich gegen seinen Unfallgegner und verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Alkoholsünder den Unfall zwar überwiegend verursacht und verschuldet hat, da er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille absolut fahruntauglich war. Trotzdem darf das Mitverschulden des anderen Fahrers nicht völlig außer Acht gelassen werden. Der hatte immerhin gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, weil er halb auf der Mittellinie gefahren war. Gerade bei Gegenverkehr muss man grundsätzlich möglichst weit rechts fahren. Hätte der Fahrer den Abstand von einem Meter zum rechten Fahrbahnrand eingehalten – das wäre in diesem Fall bei der Fahrbahnbreite auch möglich gewesen – hätte der Unfall vermieden werden können. Die Richter haben deshalb entschieden, dass der andere Fahrer trotz groben Verschuldens des Alkoholsünders 20 % des Schadens zu zahlen hat.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Nicht in jedem Fall haftet ein alkoholisierter Autofahrer bei einem Unfall ganz alleine. Der Unfallgegner haftet dann mit, wenn er durch verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen hat. Am besten ist es, sich einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt anzuvertrauen, der auch solche Fälle gut einschätzen kann.


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