Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß. Während der einfache Rotlichtverstoß nur eine Geldbuße von 50 € nach sich zieht, bedeutet der qualifizierte Rotlichtverstoß neben der höheren Geldbuße auch ein Fahrverbot! Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht entweder nach mehr als einer Sekunde überfahren oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich wenn es sich um einen atypischen Rotlichtverstoß handelt. Und genau hier ist ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht gefragt!
Ein Verkehrsrechtsanwalt wird dem Gericht erklären, inwiefern sich der Vorfall von den anderen Rotlichtverstößen unterscheidet, sodass die Verhängung eines Fahrverbots unangemessen wäre. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ampel für Abbieger mit der für den Geradeausverkehr verwechselt wurde. Oder bei einem Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel. Gerade beim Anhängen an den Vordermann handelt es sich oft um einen atypischen Fall, der zum Absehen vom Fahrverbot führt. Ebenso wie beim Mitzieh-Effekt, also wenn man selbst losfährt, weil der Fahrer auf der Nachbarspur startet, obwohl die eigene Ampel noch Rot zeigt. Verirrt sich ein Fahrer in einer Busspur und fährt er bei Dauerrotlicht, das nur vom Busfahrer umgeschaltet werden kann, weiter, dann kommt ein Fahrverbot in der Regel auch nicht in Betracht.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Denken Sie daran, dass Sie in jedem Fall bei Erhalt des Anhörungsbogens keine Angaben zur Sache machen sollten. Wer hier vorschnell ein Geständnis ablegt, hat gleich schlechte Karten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist es ohnehin am besten, mit dem Anhörungsbogen zu einem qualifizierten Verkehrsanwalt zu gehen.
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