Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerEin Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist immer eine heikle Sache. Besonders problematisch ist dabei eine Verurteilung wegen Vorsatz. Wenn die Trunkenheitsfahrt nämlich absichtlich begangen wurde, kann das Auswirkungen auf die Strafe haben und die Rechtsschutzversicherung wird die Verfahrenskosten nicht erstatten. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend nach dem Urteil. Daher sollte gerade in solchen Fällen ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Wie ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm zeigt, ist die Sache mit dem Vorsatz nämlich gar nicht so leicht festzustellen:

Eine Frau wurde von der Polizei angehalten, als sie betrunken mit 2,39 Promille und ohne Fahrerlaubnis nachts von einer Kneipe nach Hause fuhr. Ihr Vater war kurz zuvor verstorben. Das Amtsgericht hat sie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und angeordnet, dass sie für die nächsten drei Jahre keine neue Fahrerlaubnis bekommt. Trotzdem ging sie mit anwaltlicher Hilfe und mit Erfolg gegen das Urteil vor. Die Richter hoben das Urteil auf, weil man eine vorsätzliche Trunkenheit nicht nur wegen der hohen Blutalkoholkonzentration annehmen kann! Stark betrunkene Menschen haben zwar oft Ausfallerscheinungen, die zeigen, dass man nicht mehr fahren kann. Andererseits behindert der Alkohol aber auch die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung, mit der Folge, dass der Fahrer selbst seine Fahruntüchtigkeit falsch einschätzt und sich nicht mit Vorsatz ans Steuer setzt.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Es gibt nach wie vor keinen Erfahrungssatz, wann ein alkoholisierter Fahrer auch weiß, dass er fahruntüchtig ist. Für eine vorsätzliche Tat müssen deshalb weitere, darauf hinweisende Umstände dazukommen.


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