Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerWer beim Fahren ein anderes Auto streift und weiterfährt, begeht eine strafbare Unfallflucht. Zusätzlich ist der Führerschein in ernster Gefahr, wenn der Verursacher einen bedeutenden Fremdschaden verursacht hat. Doch was ist ein bedeutender Fremdschaden? Die Gerichte sehen einen  Sachschaden ab etwa 1.300 Euro als bedeutend an – und diese Summe kommt selbst bei einem Kratzer schnell zustande! Bei der Berechnung dürfen aber nur die tatsächlichen Schadenspositionen berücksichtigt werden, das heißt, bei einem Kostenvoranschlag ist allein der Nettobetrag ausschlaggebend, da die Mehrwertsteuer nur erstattet werden muss, wenn sie bei der Durchführung der Reparatur tatsächlich anfällt. Auch muss geprüft werden, ob bei älteren Autos gar eine Wertverbesserung „Neu für Alt“ abzuziehen ist. Der tatsächlich entstandene Schaden kann oft auch geringer sein als der im Kostenvoranschlag ausgewiesene Betrag. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen nämlich die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert.

Doch auch wenn die 1.300-Euro-Grenze nicht überschritten wurde, kann Führerscheinentzug drohen!  Es wird nämlich auch das Verhalten des Verursachers nach der Tat beurteilt sowie dessen Gesamtpersönlichkeit. Wenn es Hinweise dafür gibt, dass er in Zukunft ähnlich reagieren und gleiche Taten begehen könnte, wird es eng. Diese Beurteilung liegt allein im Ermessen der Behörden. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht anzuvertrauen. Frühe anwaltliche Hilfe kann den Führerschein retten.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Die betragsmäßige Grenze von 1.300 Euro ist keine starre Größe.  Hier besteht meist die Chance, durch eine erfahrene anwaltliche Verteidigung die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.


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