Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerImmer häufiger kommt es zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen gegenüber Senioren. Polizei und Führerscheinstelle bezweifeln bei älteren Fahrern eher die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, da sie unterstellen, dass die Konzentrationsfähigkeit und Fitness aufgrund des Alters nicht mehr ausreichend ist. Problematisch wird es vor allem, wenn aufgrund eines Fahrfehlers die Fahrtauglichkeit infrage gestellt oder gar wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird. Typische Äußerungen nach Unfällen wie „Ich habe gar nichts bemerkt“ oder „Ich habe den anderen nicht gesehen“ besiegeln bei Senioren oft das Schicksal „Führerscheinentzug“, denn neben dem eigentlichen verkehrsrechtlichen Strafverfahren drohen die Maßnahmen der Verwaltungsbehörde.

Sind Senioren in eine solche Situation geraten, empfiehlt es sich, die Aussage zu verweigern und frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Er wird alles daran setzen, damit das Verfahren eingestellt wird und dass der Vorfall nicht „ans Ohr der Fahrerlaubnisbehörde“ gelangt. Gerade erst hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einem 82 Jahre alten Mann wegen angeblicher altersbedingter Defizite die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann ist langjährig unfallfrei gefahren, dennoch bestand er die behördlich verlangten Tests – Fahrprobe, Fahrverhaltensbeobachtung, psychologische Leistungstests – nicht. Solche Tests sind für Senioren allerdings auch besonders schwierig zu bestehen, denn die Aufregung ist besonders groß in Anbetracht des drohenden endgültigen Abschieds vom Führerschein und damit dem Verlust der Mobilität.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Das Alter rechtfertigt nicht die Entziehung des Führerscheins! Wenden Sie sich daher auch bei kleinen Verkehrsdelikten sofort an einen Anwalt.


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