Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerHeute schildere ich Ihnen einen typischen Fall aus meiner Anwaltspraxis: Ein Mandant kommt sehr aufgeregt in meine Kanzlei, weil das Polizeipräsidium Potsdam per Post mitgeteilt hat, dass eine Anzeige wegen Nötigung gegen ihn erstattet wurde. Der Mandant erzählt weiter, dass er natürlich sofort bei der Polizei angerufen hat. Ein Beamter hat ihn kurz darüber informiert, dass eine junge Dame behauptet, er hat sie durch wilden Spurwechsel ohne Blinker so behindert, dass nur ihre schnelle und umsichtige Reaktion einen Unfall verhindern konnte. Mein Mandant erklärt mir dann abschließend, dass er im Nachhinein weder die Zeit- noch die Ortsangabe des angeblichen Vorfalls bestätigen kann. Er kann sich auch nicht daran erinnern, so ein „Manöver“ verursacht zu haben und bittet mich, die Sache zu klären.

So einfach ist es aber nicht: Eine Nötigung ist kein Kavaliersdelikt und die polizeiliche Vorladung zeigt, dass es bereits eine Ermittlungsakte gibt! Der Führerschein ist also in ernster Gefahr! Das Schlimmste: Jeder spontane Kontakt zur Polizei kann als Schuldeingeständnis gewertet werden – denn die Polizei schreibt nämlich bei Telefonaten jedes Wort mit! So logisch es Ihnen auch erscheint: Der erste Impuls, ein scheinbares Missverständnis schnell selbst telefonisch klären zu wollen, ist der größte Fehler. Denn beim Telefonat bekennt sich fast jeder automatisch zur Fahrereigenschaft.

birne artikel Der Rat vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Reagieren Sie bei polizeilichen Schreiben nie spontan und nie ohne anwaltlichen Beistand. Jeder Behördenkontakt wird schriftlich festgehalten. Ein erfahrener Anwalt bringt für Sie in Erfahrung, was Ihnen zur Last gelegt wird und entscheidt, wie weiter vorzugehen ist, ohne dass Sie belastet werden.


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