Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerViele Familien packen derzeit voller Vorfreude ihre Koffer und fahren mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Doch die schönste Zeit im Jahr kann schnell zur schlimmsten werden, wenn man im Ausland Opfer eines Autodiebstahls wird. Denn dort fühlt man sich noch hilfloser als zuhause. Was ist jetzt tun? An wen kann ich mich wenden? Zahlt die Versicherung überhaupt? Der Diebstahl sollte zuerst bei der örtlichen Polizei im Urlaubsland angezeigt werden, die alle Formalitäten aufnimmt. Wichtig ist es zudem, am besten gleich auch die deutsche Polizei zu verständigen oder notfalls spätestens nach der Rückkehr, damit international nach dem Autodieb gefahndet wird.

Aber auch die Kasko-Versicherung muss schnellstens informiert werden. Ein Anruf allein genügt allerdings nicht! Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen, denn erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss man nämlich warten, ob das gestohlene Auto wieder auftaucht. Falls der Wagen unauffindbar ist, bekommt der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert – doch hier machen nahezu alle Versicherungen Probleme. Am besten ist es, gleich einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Denn die Kasko-Versicherung muss in der Regel auch bei Autodiebstahl im Ausland zahlen, bestätigt sogar das Landgericht Ingolstadt. In dem Fall hatte ein Mann seinen Wagen in einem öffentlichen Parkhaus im europäischen Ausland abgestellt, der dort gestohlen wurde. Die Kasko-Versicherung hat den Schaden zu ersetzen, urteilten die Richter.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wenn Ihr Auto im Ausland gestohlen wird, sollten Sie sofort einen Verkehrsrechtsanwalt kontaktieren. Er weiß, wie vorzugehen ist, steht Ihnen kompetent und hilfreich zur Seite und kümmert sich um Probleme mit Ihrer Kasko-Versicherung.


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