Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerGerlinde S. will noch schnell zum Einkaufen fahren, bevor die Geschäfte schließen. Sie steigt ins Auto und fährt rückwärts aus ihrer Grundstücksausfahrt heraus. Eine etwa 40 Meter entfernte Ampel zeigt gerade auf „Rot“, weshalb Gerlinde S. sich sicher ist, dass kein Auto auf der Straße vor ihrer Einfahrt vorbeifahren kann. Völlig unvermittelt stößt sie mit dem vorbeifahrenden Fahrzeug von Herrmann H. zusammen, der nämlich trotz der roten Ampel einfach weitergefahren war! Gerlinde geht davon aus, dass der Rotlichtsünder Herrmann H. ganz alleine an dem Autounfall schuld ist. Doch vor Gericht sieht die Sache dann anders aus: Der Richter verurteilt Gerlinde S. dazu, 75 % des Schadens zu zahlen. Der Rotlichtsünder Herrmann H. muss lediglich 25 % übernehmen. Gerlinde S. ist empört, doch der Richter erklärt ihr: Wer aus einem Grundstück herausfährt, hat immer ganz besondere Sorgfaltspflichten. Und eine Ampel ist grundsätzlich nicht dafür da, aus Ausfahrten herausfahrende Autofahrer zu schützen. Somit war der Rotlichtsünder trotz des erheblichen Verkehrsverstoßes grundsätzlich vorfahrtsberechtigt.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ein Autofahrer, der aus einem Grundstück herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Er haftet selbst dann überwiegend, wenn er mit jemandem kollidiert, der Verkehrsregeln im fließenden Verkehr nicht beachtet – selbst wenn es grobe Verstöße sind! Bitte beachten Sie aber, dass der hier geschilderte Fall nicht verallgemeinert werden kann. Gerade die Abwicklung solcher Fälle ist nämlich hoch kompliziert, weil die Versicherungen oft nur ungern und sehr zögerlich regulieren, insbesondere wenn jemand keinen Anwalt hat. Ich rate Ihnen daher unbedingt, in einem solchen Fall sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.


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